Alle Ratgeber
Ratgeber

Hundehaftpflicht: Wann sie Pflicht ist und was sie abdecken sollte

Warum Hundehalter für Schäden ihres Tieres auch ohne eigenes Verschulden haften – und in welchen Bundesländern die Versicherung vorgeschrieben ist.

5 Min. Lesezeit·Aktualisiert am 10. Oktober 2026
Porträt eines Deutschen Schäferhundes vor hellem Hintergrund

Ein Hund, der sich losreißt und auf die Straße läuft, kann in Sekunden einen Schaden verursachen, der ein Leben lang nachwirkt. Deshalb ist die Hundehaftpflicht in vielen Bundesländern keine Kür, sondern Pflicht.

Haftung ohne Verschulden

Nach § 833 BGB haftet, wer ein Tier hält, für Schäden, die das Tier verursacht – grundsätzlich auch dann, wenn die Halterin oder der Halter selbst nichts falsch gemacht hat. Werden bei einem Unfall Menschen verletzt, können die Forderungen sehr hoch werden.

Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch Katzen und Kleintiere in der Regel mit ab, Hunde und Pferde dagegen meist nicht. Für sie braucht es eine eigene Tierhalterhaftpflicht.

Wo die Versicherung Pflicht ist

In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen müssen grundsätzlich alle Hunde haftpflichtversichert sein. In den übrigen Ländern gilt die Pflicht meist nur für bestimmte Hunde – etwa für solche, die als gefährlich eingestuft sind, oder wie in Nordrhein-Westfalen für große Hunde ab einer festgelegten Größe oder einem festgelegten Gewicht.

Stand Oktober 2026

Hundegesetze sind Landesrecht und ändern sich. Verbindlich ist die Auskunft deiner Gemeinde oder des Ordnungsamts.

Worauf es beim Vertrag ankommt

Verträge unterscheiden sich weniger im Beitrag als im Kleingedruckten. Diese Punkte lohnt es sich zu vergleichen:

  • Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – einige Länder schreiben Mindestsummen vor.
  • Mietsachschäden, wichtig in Mietwohnungen und Ferienunterkünften.
  • Fremdhüter: ob Schäden mitversichert sind, während jemand anderes den Hund betreut.
  • Schutz auf Reisen im Ausland.
  • Höhe der Selbstbeteiligung.
Quellen
  • § 833 BGB (Haftung des Tierhalters)
  • Hundegesetze der Länder Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
  • Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Police griffbereit, wenn es darauf ankommt

Pet Passport+ hinterlegt Versicherungsnummer, Ansprechpartner und Police beim Tier – damit nach einem Schaden niemand lange suchen muss.