Mikrochip-Pflicht in der EU: Was wirklich vorgeschrieben ist
Ein Standard, ein 15-stelliger Code – und eine Reihenfolge, deren Missachtung die spätere Tollwutimpfung amtlich ungültig macht.

Der Mikrochip klingt nach reiner Formsache, ist aber die technische Grundlage, auf der die gesamte EU-Reisedokumentation für Hunde, Katzen und Frettchen aufbaut.
Der technische Standard
Nach der EU-Verordnung 576/2013, Artikel 17, muss der Mikrochip den Normen ISO 11784 und ISO 11785 entsprechen und einen eindeutigen 15-stelligen Code auf der Frequenz 134,2 kHz senden – dem weltweit einheitlichen Standard, für den auch die Lesegeräte an EU-Grenzen ausgelegt sind.
Die Reihenfolge, auf die es ankommt
Der Chip muss gesetzt und auslesbar bestätigt sein, bevor die Tollwutimpfung erfolgt. Wurde zuerst geimpft und danach gechippt, zählt diese Impfung für Reisezwecke nicht – die Wartefrist beginnt dann von vorn, gerechnet ab einer neuen Impfung nach dem Chip.
Wo die Chipnummer landet
Die Chipnummer wird im Heimtierausweis oder in der Gesundheitsbescheinigung eingetragen. An der Grenze liest das Kontrollpersonal den Chip mit einem ISO-kompatiblen Lesegerät aus und gleicht die Nummer mit dem Dokument ab.
Erst chippen, dann impfen – nicht umgekehrt. Der 15-stellige Code muss zum Eintrag im Ausweis passen, sonst gilt die Dokumentation an der Grenze als nicht in Ordnung.
- Verordnung (EU) Nr. 576/2013, Artikel 17
Pet Passport+ speichert Chipnummer und Ausweisdaten im Tierprofil und prüft vor jeder eingetragenen Reise, ob die Reihenfolge stimmt.